Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 GELTUNG DER BEDINGUNGEN
  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Luka`s Eventupgrade und dem Auftraggeber. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Luka´s Eventupgrade erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Luka´s Eventupgrade diese schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf diese Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
§2 ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
  1. Die Angebote von Luka´s Eventupgrade sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Luka´s Eventupgrade. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
  2. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§3 PREISE UND ZAHLUNGEN
  1. Die Preise unserer Preislisten verstehen sich als Bruttopreise sofern in der Preisliste nicht anders angegeben. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert ausgewiesen.
  2. Preisangaben in Preislisten, Webseiten oder Katalogen sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt werden muss.
  3. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, innerhalb von Ingolstadt.
  4. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse oder in Bar am Tag der Veranstaltung. Soweit nicht anders vereinbart sind Überweisungen an Luka´s Eventupgrade spätestens 14 Tage vor dem Buchungsdatum zu bezahlen.
  5. Soweit zwischen Vertragsabschluss und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als zwei Monate vergehen, ist nur eine Zahlung per Vorkasse möglich.
  6. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn Luka´s Eventupgrade über den Betrag verfügen kann.
  7. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder wenn Luka´s Eventupgrade andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist Luka´s Eventupgrade in diesem Falle ebenfalls berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  8. Alle Zahlungen haben direkt an Luka´s Eventupgrade zu erfolgen. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht von Luka´s Eventupgrade nicht zur Entgegennahme von Geld oder sonstigen Zahlungsmitteln berechtigt.
  9. Bei Verschiebung einer Veranstaltung, steht Luka´s Eventupgrade ein Anspruch auf Ersatz zu, der aus der Absage entfallenden Buchungsmöglichkeiten entstand. Der Ersatz richtet sich nach den Umständen der Verschiebung:
    1. Verschiebung aufgrund schwerer Härte. Ist eine schwere Härte vorhanden, die schriftlich nachgewiesen werden kann (z.B. Todesfall, Pandemie, …) verstehen wir das und es wird kein Buchungsausfall berechnet.
    2. Verschiebungen ohne schwere Härte mit Buchung zu späterem Zeitpunkt. Wird die Veranstaltung abweichend zu dem vereinbarten Zeitraum verschoben und eine spätere Buchung ist möglich, wird ein Buchungsausfall von 30% der geplanten Kosten berechnet
    3. Verschiebungen ohne schwere Härte ohne Buchung zu späterem Zeitpunkt. Wird die Veranstaltung abweichend zu dem vereinbarten Zeitraum verschoben und eine spätere Buchung ist nicht möglich, wird ein Buchungsausfall von 50% der geplanten Kosten berechnet
  10. Bei Stornierung einer Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, steht Luka´s Eventupgrade ein Anspruch auf Ersatz zu, der aus der Absage entstandenen Kosten. Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:
    1. Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss = 75%
    2. Absage der Veranstaltung innerhalb 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 100%
  11. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt der Agentur vorbehalten.
§4 VERMIETUNG
  1. Gemietete Artikel sind Eigentum von Luka´s Eventupgrade. Es ist nicht gestattet, diese Artikel mit Rechten Dritter zu belasten.
  2. Der vereinbarte Mietpreis gilt für einen Einsatztag und ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Speziell bei Elektronischen Artikeln bezieht sich der Mietpreis auf 24 Std. bzw. acht Std. Einsatzdauer.
  3. Gibt der Mieter die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, so verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird jeweils die Gebühr in voller Höhe für jede angefangene Mieteinheit hinzugerechnet.
  4. Luka´s Eventupgrade behält sich vor, vom Mieter eine Kaution in Höhe von 100% des Leihwertes bei der Übernahme zu verlangen.
  5. Luka´s Eventupgrade ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen oder durch einen Beauftragten besichtigen zu lassen.
  6. Mit Entgegennahme gelten die Mietartikel als mängelfrei übergeben, falls nicht binnen zwei Stunden Mängelrügen geltend gemacht werden und Luka´s Eventupgrade die Möglichkeit zur Ausbesserung der Mängel gegeben wird.
  7. Luka´s Eventupgrade bemüht sich den Mietgegenstand im einwandfreien und betriebsfähigen Zustand zu übergeben oder zur Abholung bereit zu stellen. Dem Mieter steht es frei, den Mietgegenstand rechtzeitig vor Mietbeginn zu besichtigen und etwaige erkennbare Mängel zu rügen. Nicht erkennbare Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind unverzüglich nach deren Feststellung dem Vermieter  telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Wege per SMS, E-Mail oder WhatsApp anzuzeigen.
  8. Luka´s Eventupgrade übernimmt keine Haftung für eventuelle Sach- oder Personenschäden an Dritten. Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment pfleglich zu behandeln und es in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Fehlmengen, Bruch, Verschmutzung und Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters. Bei Verlust oder Zerstörung hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises sowie die Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung zu leisten. Luka´s Eventupgrade kann für verspätete Lieferung aufgrund höherer Umstände nicht haftbar gemacht werden.
  9. Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln.
  10. Für jegliche Schäden bei elektronischen Mietartikeln, die durch mangelhaften Strom oder Stromschwankungen entstehen, hat der Mieter in vollem Umfang zu haften. Die gegenteilige Beweisführung ist vom Mieter durchzuführen.
  11. Es wird immer empfohlen, eine entsprechende Versicherung durch den Mieter gegen Diebstahl und Beschädigung abzuschließen.
§5 LIEFERUNG
  1. Die Lieferart wird im Angebot angegeben und abhängig vom Veranstaltungsort die zusätzlichen Kosten ausgewiesen.
  2. Die Vereinbarung eines Liefertermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, von Luka´s Eventupgrade nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob bei Luka´s Eventupgrade oder einer seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen, etc., berechtigen Luka´s Eventupgrade – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Mieter – vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
§6 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
  1. Der Kunde hat Luka´s Eventupgrade alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von Luka´s Eventupgrade.
  2. Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  3. Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften, Datenschutz u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen oder die Mietsache und mögliche Schäden anderweitig abzusichern.
  5. Der Mieter hat für eine witterungsfeste Überdachung der technischen Geräte zu sorgen. Ist diese nicht gegeben, ist der Vermieter berechtigt, bei Beschädigungsgefahr, die Anlage außer Betrieb zu nehmen, bzw. ist der Mieter für Beschädigungen am Equipment verantwortlich.
  6. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Luka´s Eventupgrade oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den original Spezifikationen entsprechen entfällt die Gewährleistung.
  7. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen dieser Paragraphen gelten nicht für gebrauchte Gegenstände, welche unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen geliefert werden.
  8. Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies schließt auch technische Probleme ein die während der Mietdauer entstehen und nicht direkt behoben werden können.
  9. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen.
§7 URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
  1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Luka´s Eventupgrade im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.
  2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  3. Luka´s Eventupgrade darf die von ihr entwickelten Werbemittel (z.B. Veranstaltungseinladungen, Plakate, Flyer) angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Luka´s Eventupgrade und dem Kunde ausgeschlossen werden.
  4. Die Arbeiten von Luka´s Eventupgrade dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Luka´s Eventupgrade vom Kunden ein zusätzliches Honorar von mindestens der 2-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
  5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, Untervermietung und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der schriftlichen Einwilligung von Luka´s Eventupgrade.
  6. Über den Umfang der Nutzung steht Luka´s Eventupgrade ein Auskunftsanspruch zu.
§8 EIGENTUMSVORBEHALT

Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von Luka´s Eventupgrade. Die Lieferung erfolgt dabei stets unter erweitertem Eigentumsvorbehalt.

§9 DATENSCHUTZ
  • Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass der Vermieter seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden, personenbezogenen Daten speichert und nicht an Dritte weiter gibt. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert.
  • Details sind im Abschnitt DATENSCHUTZ zu finden.
§10 WIDERRUFSRECHT

Die Vertragserklärung können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Luka´s Eventupgrade
Luka Tomic
Effnerstraße 7c
85049 Ingolstadt

 

Telefon: 0176/38111931
Email: INFO@EVENTUPGRA.DE

 

Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht des Mieters erlischt vorzeitig, wenn der Vermieter mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Mieters vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Mieter dies selbst veranlasst hat.

§11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Luka´s Eventupgrade und dem Mieter/Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
  2. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Ingolstadt.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
  4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.